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Rechtsmittel, eingelegt am 18. März 2019 von George Haswani gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2019 in der Rechtssache T-477/17, Haswani/Rat

(Rechtssache C-241/19 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: George Haswani (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Karouni)

Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil vom 16. Januar 2019, T-477/17, in vollem Umfang aufzuheben;

die Streichung seines Namens in den Anhängen der beim Gericht angefochtenen Rechtsakte anzuordnen;

in der Sache zu entscheiden und

den Beschluss 2015/1836 und die Verordnung 2015/1828 für nichtig zu erklären;

den Rat zur Zahlung eines Betrags von 100 000 Euro als Ersatz seines immateriellen Schadens zu verurteilen;

dem Rat seine eigenen Kosten und die dem Rechtsmittelführer vor dem Gericht und vor dem Gerichtshof entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Erstens lägen ein Rechtsfehler, ein Verstoß gegen die Beschlüsse 2015/1836 (6. Erwägungsgrund) und 2013/255 (5. Erwägungsgrund) in der durch den Beschluss 2015/1836 geänderten Fassung sowie eine Beweislastumkehr und eine Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung vor.

Zweitens werden ein Verstoß gegen die Begründungspflicht und ein Begründungsmangel geltend gemacht.

Drittens lägen ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ein Begründungsmangel vor.

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