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Klage, eingereicht am 29. Oktober 2007 - Hau / Parlament

(Rechtssache F-125/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Armin Hau (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde aufzuheben, seinen Namen nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2006 von Besoldungsgruppe B*6 nach Besoldungsgruppe B*7 beförderten Beamten aufzunehmen;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 2 und Art. 45 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, gegen die Entscheidung des Präsidiums vom 6. Juli 2005 und ihre Durchführungsmaßnahmen sowie gegen Art. 5 der internen Richtlinie über die Beratenden Ausschüsse für Beförderungen.

Der Kläger macht u. a. offensichtliche Beurteilungsfehler, einen Ermessensmissbrauch sowie die Verletzung mehrerer allgemeiner Rechtsgrundsätze geltend.

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