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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 27. März 2007 - Manté/Rat

(Rechtssache F-87/06)1

(Beamte - Vergütung - Einrichtungsbeihilfe - Abgeordneter nationaler Sachverständiger, der zum Beamten ernannt wird - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Thierry Manté (Woluwe-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Simm und I. Sulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde des Rates vom 22. August 2005, mit der dem Kläger, einem ehemaligen abgeordneten nationalen Sachverständigen und jetzigen Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die Gewährung der Einrichtungsbeihilfe verweigert und deren Rückzahlung angeordnet wurde, sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Der Rat der Europäischen Union trägt neben seinen eigenen Kosten die Hälfte der Kosten von Herrn Manté.

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1 - ABl. C 237 vom 30.9.2006, S. 19.