Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2012 – Donati/EZB
(Rechtssache F-63/09)1
(Öffentlicher Dienst – Personal der EZB – Beschwerde wegen Mobbings – Verwaltungsuntersuchung – Einsicht in die Untersuchungsakten – Übermittlung der Akten an die Personen, gegen die sich die Beschwerde richtet – Pflicht zur Vertraulichkeit – Wahrung der Verteidigungsrechte)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paola Donati (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: F. Feyerbacher und N. Urban sowie Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Aufhebung der Entscheidung der EZB, von der Klägerin erhobenen Mobbingvorwürfen nicht nachzugehen, sowie Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Donati trägt ihre eigenen Kosten und die der Kosten der Europäischen Zentralbank.
________________________1 ABl. C 205 vom 29.8.2009, S. 50.