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Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 8. März 2019 – Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö

(Rechtssache C-215/19)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein hallinto-oikeus

Partei des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö

Andere Beteiligte: A Oy

Vorlagefragen

Sind Art. 13 b und 31 a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/20111 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG2 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/20133 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich des Ortes der Dienstleistung dahin auszulegen, dass Rechenzentrumsdienstleistungen der dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Art, bei denen ein Gewerbetreibender seinen Kunden in einem Rechenzentrum befindliche Geräteschränke zur Unterbringung von Servern einschließlich Nebenleistungen anbietet, als Vermietung eines Grundstücks anzusehen?

Sofern die erste Vorlagefrage verneint wird: Sind Art. 47 der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG und Art. 31 a der vorstehend genannten Durchführungsverordnung gleichwohl dahin auszulegen, dass eine Rechenzentrumsdienstleistung der dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Art als eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück anzusehen ist, deren Leistungsort der Belegenheitsort des Grundstücks ist?

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1 ABl. L 2011, L 77, S. 1.

2 ABl. L 2006, L 347, S. 1.

3 ABl. L 2013. L 284, S. 1.