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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy w Warszawie (Polen), eingereicht am 3. Mai 2019 – Delfly sp. z o.o./Travel Service Polska sp. z o.o

(Rechtssache C-356/19)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy w Warszawie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Delfly sp. z o.o.

Beklagte: Travel Service Polska sp. z o.o

Vorlagefragen

Ist Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 dahin auszulegen, dass in dieser Vorschrift nicht nur der Umfang der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung, sondern auch die Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung geregelt sind?

Im Fall der Bejahung der ersten Frage: Kann ein Fluggast oder sein Rechtsnachfolger wirksam die Zahlung eines dem Betrag von 400 Euro entsprechenden Betrags in einer anderen Währung, insbesondere der am Wohnort des Fluggasts des annullierten oder verspäteten Flugs geltenden Landeswährung, fordern?

Im Fall der Bejahung der zweiten Frage: Nach welchen Kriterien ist die Währung zu bestimmen, in der ein Fluggast oder sein Rechtsnachfolger die Zahlung verlangen kann, und welcher Währungsumtauschkurs sollte angewandt werden?

Stehen Art. 7 Abs. 1 oder andere Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 der Anwendung solcher Bestimmungen des nationalen Rechts über die Erfüllung von Verpflichtungen entgegen, die zu einer Abweisung der Klage eines Fluggasts oder seines Rechtsnachfolgers allein aus dem Grund führen, dass die Forderung fälschlicherweise in der am Wohnort des Fluggasts geltenden Landeswährung anstatt gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung in Euro beziffert wurde?

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1 ABl. 2004, L 46, S. 1.