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Rechtsmittel, eingelegt am 10. Dezember 2019 von der Esim Chemicals GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Oktober 2019 in der Rechtssache T-713/18, Esim Chemicals/EUIPO

(Rechtssache C-902/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Esim Chemicals GmbH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Rungg und I. Innerhofer)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 3. März 2020 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Esim Chemicals GmbH ihre eigenen Kosten trägt.

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