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Vorabentscheidungsersuchen des Najvyšší súd Slovenskej republiky (Slowakei), eingereicht am 14. Februar 2020 – Strafverfahren gegen M. B.

(Rechtssache C-78/20)

Verfahrenssprache: Slowakisch

Vorlegendes Gericht

Najvyšší súd Slovenskej republiky

Beteiligte des Verfahrens vor dem vorlegenden Gericht

M. B.

Generálna prokuratúra Slovenskej republiky

Vorlagefrage

Gelten die Anforderungen, die gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/5841 an den Europäischen Haftbefehl als eine justizielle Entscheidung gestellt werden, auch für die zusätzlichen Informationen, die gemäß Art. 15 Abs. 2 dieses Rahmenbeschlusses übermittelt werden, wenn sie für die Zwecke der Entscheidungsfindung durch die vollstreckende Justizbehörde den Inhalt des ursprünglich ausgestellten Europäischen Haftbefehls in wesentlicher Weise ergänzen oder ändern?

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1     Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 2002, L 190, S. 34).