Vorabentscheidungsersuchen der Administratīvā rajona tiesa (Lettland), eingereicht am 5. März 2019 – SIA KOB/Madonas novada pašvaldības Administratīvo aktu strīdu komisija
(Rechtssache C-206/19)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Administratīvā rajona tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: SIA KOB
Beklagte: Madonas novada pašvaldības Administratīvo aktu strīdu komisija
Vorlagefrage
Steht das Unionsrecht, insbesondere die Art. 18, 49 und 63 AEUV, der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der juristische Personen, wenn der Gesellschafter oder die Gesellschafter, die zusammen mehr als die Hälfte des stimmberechtigten Kapitals der betreffenden Gesellschaft vertreten, und alle für die Gesellschaft vertretungsberechtigten Personen Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, für diese eine Bescheinigung über ihre Eintragung als Unionsbürger sowie ein Dokument, das nachweist, dass sie die Amtssprache auf einem Niveau von mindestens B2 beherrschen, vorlegen müssen, um Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen erwerben zu können?
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