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Klage, eingereicht am 25. Mai 2011 - ZZ/EZB

(Rechtssache F-60/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der EZB, mit der sie ihre vorherige Entscheidung, den Kläger mit Wirkung vom 5. August 2010 vorläufig des Dienstes zu entheben, bestätigt hat, sowie Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der EZB vom 23. November 2010, mit der sie die Entscheidung vom 4. August 2010 über seine vorläufige Dienstenthebung bestätigt hat, sowie, falls erforderlich, die Entscheidung vom 15. März 2011, mit der die besondere Beschwerde zurückgewiesen worden ist, aufzuheben;

demgemäß anzuordnen, dass er in vollem Umfang in seine Tätigkeit wiedereingesetzt wird, und zwar mit angemessener Publizität, um seinen guten Ruf wiederherzustellen;

jedenfalls den Ausgleich des ihm entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der nach billigem Ermessen mit 20 000 Euro beziffert wird;

der EZB die Kosten aufzuerlegen.

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