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Klage, eingereicht am 2. August 2011 - ZZ/Kommission

(Rechtssache F-79/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Ersatz des angeblich aufgrund fehlender Maßnahmen zur Durchführung des Urteils F-128/07 entstandenen materiellen und immateriellen Schadens.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Kommission zu verurteilen, einen Betrag in Höhe von 10 000 Euro an ihn zu zahlen, weil ihm aufgrund des Fehlens ihn betreffender Durchführungsmaßnahmen eine Chance entgangen sei;

die Kommission zu verurteilen, einen Betrag in Höhe von 5 000 Euro an ihn zu zahlen, weil ihm durch das Fehlen jeglicher Mitteilung der Kommission darüber, wie sie nach dem Nichtigkeitsurteil vorgehen wolle, ein immaterieller Schaden entstanden sei;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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