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Klage, eingereicht am 24. September 2010 - Praskevicius/Parlament

(Rechtssache F-81/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vidas Praskevicius (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, und Antrag auf Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 21. Juni 2010, mit der die Beschwerde des Kläger zurückgewiesen wird, aufzuheben;

die am 2. Dezember 2009 mitgeteilte Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. November 2009, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, aufzuheben;

die Anstellungsbehörde auf die Wirkungen hinzuweisen, die die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und insbesondere die Einstufung in die Besoldungsgruppe AD 6 sowie die Rückwirkung der Beförderung nach Besoldungsgruppe AD 6 auf den Zeitpunkt, zu dem sie hätte wirksam werden müssen, nämlich am 1. Januar 2009, mit sich bringen;

im 500 Euro als Ersatz für den ihm entstandenen immateriellen Schaden zuzusprechen;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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