Language of document : ECLI:EU:F:2016:195

BESCHLUSS DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

(Erste Kammer)

2. August 2016

Rechtssache F‑146/12

Anne Mommer

gegen

Europäische Kommission

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Versorgungsbezüge – Übertragung von in anderen Versorgungssystemen erworbenen Ruhegehaltsansprüchen auf das Versorgungssystem der Union – Vorschlag zur Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre – Nicht beschwerende Maßnahme – Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage“

Gegenstand:      Klage nach Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, auf Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 16. Februar 2012, mit der auf Antrag der Klägerin die Anzahl ruhegehaltsfähiger Dienstjahre, die sich aus der Übertragung ihrer vor dem Eintritt in den Dienst der Union in anderen Versorgungssystemen erworbenen Ruhegehaltsansprüche ergibt, im Versorgungssystem der Europäischen Union endgültig festgesetzt worden sein soll

Entscheidung:      Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamtenklage – Beschwerende Maßnahme – Begriff – Vorschlag zur Anrechnung von ruhegehaltsfähigen Dienstjahren im Hinblick auf die Übertragung der vor dem Eintritt in den Dienst der Union erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das System der Union – Nichteinbeziehung

(Beamtenstatut, Art. 91 Abs. 1)

Ein Vorschlag zur Anrechnung von ruhegehaltsfähigen Dienstjahren, der einem Beamten auf seinen Antrag hin im Hinblick auf die Übertragung von in einem anderen Versorgungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüchen auf das System der Europäischen Union übermittelt wird, entfaltet keine verbindlichen rechtlichen Wirkungen, die die Rechtsstellung seines Empfängers dadurch unmittelbar und sofort berühren, dass sie diese in qualifizierter Weise verändern. Daher kann er nicht als beschwerende Maßnahme im Sinne von Art. 91 Abs. 1 des Statuts eingestuft werden.

(vgl. Rn. 18)

Verweisung auf:

Gericht der Europäischen Union: Urteil vom 13. Oktober 2015, Kommission/Verile und Gjergji, T‑104/14 P, EU:T:2015:776, Rn. 73, Kommission/Cocchi und Falcione, T‑103/13 P, EU:T:2015:777, Rn. 65, und Teughels/Kommission, T‑131/14 P, EU:T:2015:778, Rn. 69