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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Liège (Belgien), eingereicht am 21. Januar 2019 – BU/État belge

(Rechtssache C-35/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal de première instance de Liège

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: BU

Beklagter: État belge

Vorlagefrage

Verstößt Art. 38 Abs. 1 Unterabs. 4 des C.I.R./92 gegen die Art. 45 ff. (Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit) und die Art. 56 ff. (Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, soweit Beihilfen für Personen mit Behinderung nach belgischem Recht nur dann von der Steuer befreit sind, wenn diese Beihilfen aus der Staatskasse (d. h. vom belgischen Staat) gezahlt werden, und somit eine Diskriminierung geschaffen wird zwischen dem in Belgien wohnhaften Steuerpflichtigen, der nach belgischem Recht vom belgischen Staat gezahlte Beihilfen für Personen mit Behinderung bezieht, die steuerbefreit sind, und dem in Belgien wohnhaften Steuerpflichtigen, der von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gezahlte Beihilfen zur Entschädigung für eine Behinderung bezieht, die nicht von der Steuer befreit sind?

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