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Klage, eingereicht am 8. März 2011 - ZZ/Rat

(Rechtssache F-26/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2010 nach Besoldungsgruppe AD 13 beförderten Beamten aufzunehmen, und Verurteilung des Beklagten zum Ersatz des dem Kläger entstandenen immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2010 nach Besoldungsgruppe AD 13 beförderten Beamten aufzunehmen, wie sie aus der Personalmitteilung Nr. 80/10 vom 26. April 2010 und aus der Personalmitteilung Nr. 81/10 vom 26. Mai 2010 hervorgeht, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde aufzuheben, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung über die Beförderung der im Beförderungsverfahren 2010 von Besoldungsgruppe AD 12 nach Besoldungsgruppe AD 13 beförderten Beamten (Personalmitteilung Nr. 80/10 vom 26. April 2010 und Personalmitteilung Nr. 81/10 vom 26. Mai 2010) aufzuheben;

den Beklagten zu verurteilen, an ihn 150 000 Euro als Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens zu zahlen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

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