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Klage, eingereicht am 30. September 2010 - AK/Kommission

(Rechtssache F-91/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: AK (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf Ersatz des aufgrund der Nichterstellung von Beurteilungen über die berufliche Entwicklung erlittenen Schadens und auf Eröffnung einer verwaltungsinternen Untersuchung zur Feststellung von Belästigungen abgelehnt wurde, und Antrag auf Ersatz des erlittenen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung, mit der der am 24. November 2009 eingereichte Antrag des Klägers auf Ersatz des aufgrund der Nichterstellung seiner Beurteilungen über die berufliche Entwicklung für die Zeiträume 2001-2002, 2004, 2005 und 2008 erlittenen Schadens und auf Eröffnung einer verwaltungsinternen Untersuchung zur Feststellung von Belästigungen abgelehnt wurde, aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, dem Kläger erstens einen Betrag von 53 000 Euro wegen des Verlustes einer Chance, im Rahmen des Beförderungsjahres 2003 nach Besoldungsgruppe A5 befördert zu werden, zu zahlen und seine Ruhegehaltsansprüche durch Zahlung der entsprechenden Beiträge zu berichtigen, zweitens monatlich 400 Euro (der 70 % der Differenz zwischen dem Invalidengeld, das er erhält, und dem, das er erhalten hätte, wenn er im Jahr 2003 befördert worden wäre, entspricht) zu zahlen und drittens 35 000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen, der sich aus dem Fortbestehen seiner nicht ordnungsgemäßen dienstrechtlichen Stellung trotz, insbesondere, der Urteile des Gerichts vom 20. April 2005 und vom 6. Oktober 2009 und des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 13. Dezember 2007 ergebe;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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