Rechtsmittel des Herrn Kurt Hesse gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 4. April 2019 in den verbundenen Rechtssachen T-910/16 und T-911/16, Kurt Hesse und Wedl & Hofmann GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), eingelegt am 4. Juni 2019
(Rechtssache C-426/19 P)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Kurt Hesse (Prozessbevollmächtigter: M. Krogmann, Rechtsanwalt)
Andere Verfahrensbeteiligte: Wedl & Hofmann GmbH, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 24. September 2019 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.
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