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Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 13. September 2013 - Mohamed Ali Ben Alaya gegen Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-491/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgericht Berlin

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Mohamed Ali Ben Alaya

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland

Vorlagefrage:

Begründet die Richtlinie 2004/114/EG1 des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst einen gebundenen Anspruch auf Erteilung eines Visums zu Studienzwecken und eines nachfolgenden Aufenthaltstitels gemäß Art. 12 dieser sogenannten Studentenrichtlinie, wenn die "Zulassungsvoraussetzungen", das heißt die Bedingungen der Art. 6 und 7, erfüllt sind und kein Grund für eine Ablehnung der Zulassung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie vorliegt?

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1 ABl. L 375, S. 12.