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Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 12. Oktober 2017 – Skatteministeriet / Baby Dan A/S

(Rechtssache C-592/17)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Vestre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skatteministeriet

Beklagte: Baby Dan A/S

Vorlagefragen

Sind Spindeln mit den konkreten Merkmalen als ein Teil eines Kindersicherheitsgitters anzusehen?

Wenn die erste Frage bejaht wird, so dass die Spindeln als ein Teil eines Kindersicherheitsgitters anzusehen sind, sind dann die Spindeln in die KN-Position 9403 90 10 oder die KN-Position[en] 7326 und 4421 einzureihen?

Wenn die erste Frage verneint wird, so dass die Spindeln nicht als ein Teil eines Kindersicherheitsgitters anzusehen sind, sind dann die Spindeln in die KN-Position 7318 15 90 oder die KN-Position 7318 19 00 einzureihen?

Wenn Spindeln mit den konkreten Merkmalen in die KN-Position 7318 15 90 einzureihen sind, wird der Gerichtshof der Europäischen Union gebeten, auf die folgende Vorlagefrage zu antworten:

Ist die Verordnung (EG) Nr. 91/20091 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China infolgedessen ungültig, dass sich die Kommission und der Rat – laut dem WTO-Berufungsgremium – auf ein Verfahren gestützt haben, das die Definition des Wirtschaftszweigs der Europäischen Union an die Bereitschaft der Hersteller in der Europäischen Union knüpfte, in die Stichprobe aufgenommen und kontrolliert zu werden, was zu einem Selbstauswahlverfahren führte, das eine materielle Gefahr der Verfälschung der Untersuchung und des Ergebnisses bedeutet?

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1     Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. 2009, L 29, S. 1).