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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 12. April 2017 - flightright GmbH gegen Iberia Express SA

(Rechtssache C-186/17)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Berlin

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: flightright GmbH

Beklagte: Iberia Express SA

Vorlagefrage

Kann ein Ausgleichsanspruch nach Art 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 auch dann bestehen, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchung durch einen Reiseveranstalter erfolgte, der die Buchung der gesamten Flugreise über eine andere Fluggesellschaft vornahm?

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1     Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91; ABl. L 46, S.1.