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Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Belgien), eingereicht am 15. Juni 2015 – Patrice D’Oultremont, Henri Tumelaire, François Boitte, Éoliennes à tout prix ? ASBL/Region Wallonien

(Rechtssache C-290/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Patrice D'Oultremont, Henri Tumelaire, François Boitte, Éoliennes à tout prix ? ASBL

Beklagte: Region Wallonien

Vorlagefrage

Bedeuten Art. 2 Buchst. a und Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG1 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, dass ein Regelungserlass als „Plan oder Programm“ im Sinne dieser Bestimmungen einzustufen ist, der verschiedene Bestimmungen zur Errichtung von Windrädern, einschließlich Maßnahmen zur Sicherheit, zur Kontrolle, zur Wiederinstandsetzung und zur Sicherheitsleistung umfasst sowie in Anbetracht der Planungszonen definierte Lärmnormen, die einen Rahmen für die Erteilung von verwaltungsrechtlichen Genehmigungen setzen, die dem Bauherren das Recht eröffnen, Anlagen zu errichten und zu betreiben, die nach dem innerstaatlichen Recht kraft Gesetzes der Prüfung der Umweltauswirkungen unterliegen?

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1 Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30).