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Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 28. September 2017 – Openbaar Ministerie/Samet Ardic

(Rechtssache C-571/17)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank Amsterdam

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: Openbaar Ministerie

Antragsgegner: Samet Ardic

Vorlagefrage

Sofern der Gesuchte in einem in seiner Gegenwart geführten Verfahren rechtskräftig für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, deren Vollstreckung unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde: Ist ein späteres Verfahren, in dem der Richter in Abwesenheit des Gesuchten den Widerruf dieser Strafaussetzung zur Bewährung anordnet, weil der Gesuchte Auflagen nicht erfüllt hat und sich der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers entzogen hat, eine „Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat“, im Sinne von Art. 4a des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI1 ?

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1     Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. 2002, L 190, S. 1).