Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 4. Oktober 2017 – Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie/H.
(Rechtssache C-582/17)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Raad van State
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie
Rechtsmittelgegnerin: H.
Vorlagefrage
Ist die Verordnung (EU) Nr. 604/20131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist … dahin auszulegen, dass nur der erste Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, mit der Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats betraut ist, mit der Folge, dass ein Ausländer nur in diesem Mitgliedstaat gemäß Art. 27 der Dublin-Verordnung gegen die fehlerhafte Anwendung eines der in Kapitel III, darunter Art. 9, der Dublin-Verordnung festgelegten Zuständigkeitskriterien rechtlich vorgehen kann?
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1 ABl. 2013, L 180, S. 31; im Folgenden: Dublin-Verordnung.