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Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 22. September 2017 – Y. Z. u. a./Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

(Rechtssache C-557/17)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

(Anschluss-)Berufungskläger: Y. Z., Z. Z. und Y. Y., Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

Vorlagefragen

Ist Art. 16 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung1 dahin auszulegen, dass er dem Entzug eines im Rahmen der Familienzusammenführung erteilten Aufenthaltstitels entgegensteht, wenn dieser durch betrügerische Angaben erlangt wurde, der Familienangehörige aber nicht wusste, dass diese Angaben betrügerisch waren?

Ist Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen2 dahin auszulegen, dass er dem Entzug der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten entgegensteht, wenn diese durch betrügerische Angaben erlangt wurde, der langfristig Aufenthaltsberechtigte aber nicht wusste, dass diese Angaben betrügerisch waren?

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1     ABl. 2003, L 251, S. 12.

2     ABl. 2004, L 16, S. 44.