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Rechtsmittel, eingelegt am 20. Februar 2017 von der Telecom Castilla-La Mancha, S.A. gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. Dezember 2015 in den verbundenen Rechtssachen T-37/15 und T-38/15, Abertis Telecom Terrestre und Telecom Castilla-La Mancha/Kommission

(Rechtssache C-92/17 P)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Telecom Castilla-La Mancha, S.A. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra und A. Lamadrid de Pablo)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission und SES Astra

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

über die Nichtigkeitsklage endgültig zu entscheiden und den Beschluss der Kommission für nichtig zu erklären;

der Europäischen Kommission und SES Astra die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit dem angefochtenen Urteil sei ein Beschluss der Kommission zu staatlichen Beihilfen bestätigt worden, der bestimmte Maßnahmen der Behörden der spanischen Autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha betreffe, die gewährleisten sollten, dass das Signal des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) entlegene und weniger urbanisierte Teile des Hoheitsgebiets erreiche, in denen nur 2,5 % der Bevölkerung lebten. In dem Beschluss sei anerkannt worden, dass in materieller Hinsicht der Markt ohne ein Eingreifen der öffentlichen Hand die betreffende Dienstleistung nicht anbieten würde. Allerdings werde in Abrede gestellt, dass es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse handele, weil diese in formaler Hinsicht von den Behörden nicht „klar“ definiert und in Auftrag gegeben worden sei. Dem Beschluss zufolge seien die Behörden jedenfalls nicht befugt gewesen, sich bei der Organisation der Dienstleistung für eine bestimmte Technologie zu entscheiden.

Die Rechtsmittelführerin macht zwei Rechtsmittelgründe geltend, mit denen sie Rechtsfehler bei der Auslegung von Art. 14 AEUV, Art. 106 Abs. 2 AEUV und Art. 107 Abs. 1 AEUV sowie des dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse rügt.

Im Einzelnen sei das angefochtene Urteil insoweit rechtsfehlerhaft, als

bei der Prüfung der verschiedenen Rechtsakte, mit denen die Behörden die Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse definiert und in Auftrag gegeben hätten, die Grenze zu einem „offensichtlichen Fehler“ überschritten worden sei;

der „weite Wertungsspielraum“ unzulässig eingeschränkt worden sei, der den Mitgliedstaaten sowohl bei der Definition als auch bei der „Organisation“ der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zustehe und der die Art und Weise der Erbringung dieser Dienstleistung sowie die Entscheidung für eine bestimmte Technologie einschließe, und zwar unabhängig davon, ob diese in dem Rechtsakt, der den Dienst definiere, oder in einem gesonderten Rechtsakt festgelegt würden;

im Zuge der Prüfung des einschlägigen spanischen Rechts die geprüften Vorschriften und die sie auslegende Rechtsprechung abgeändert worden seien, indem sie in einer Weise ausgelegt worden seien, die offensichtlich ihrem Inhalt widerspreche, und einigen Daten eine Bedeutung beigemessen worden sei, die ihnen im Verhältnis zu den übrigen Daten nicht zukomme;

nicht berücksichtigt worden sei, dass die „Definition“ der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und die „Beauftragung“ eines oder mehrerer Unternehmen mit dieser Dienstleistung in einem oder mehreren Rechtsakten erfolgen könnten;

nicht berücksichtigt worden sei, dass die „Definition“ der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und die „Beauftragung“ mit ihr weder eine konkrete Formulierung noch einen konkreten Ausdruck erforderten, sondern eine Analyse in materieller und funktioneller Hinsicht;

der angeblich erhaltene Vorteil mit dem Gesamtwert der von den Behörden abgeschlossenen Verträge bemessen und dabei außer Acht gelassen worden sei, dass dieser Betrag kein verlorener Zuschuss sei, sondern eine Gegenleistung für die dem Staat vom betreffenden Unternehmen gelieferten Gegenstände und erbrachten Dienstleistungen.

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