Klage, eingereicht am 30. Mai 2016 – Viridis Pharmaceutical/EUIPO – Hecht-Pharma (Boswelan)
(Rechtssache T-276/16)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Viridis Pharmaceutical (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigte: C. Spintig, S. Pietzcker und M. Prasse, Rechtsanwälte)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hecht-Pharma GmbH (Hollnseth, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke „Boswelan“ – Unionsmarke Nr. 3 381 563
Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 29. Februar 2016 in der Sache R 2837/2014-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als mit ihr die Beschwerde der Klägerin gegen die Verfallerklärung der Unionsmarke Nr. 003381563 in Bezug auf „Arzneimittel zur Behandlung von Multipler Sklerose“ zurückgewiesen wurde;
der Beklagte trägt die Kosten der Klägerin.
Angeführte Klagegründe
Verletzung von Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der Marke;
Verletzung von Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung Nr. 207/2009 – Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung der Marke;
Verstoß gegen Art. 83 der Verordnung Nr. 207/2009, insbesondere gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
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