Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 3. Juni 2010 - Martin Luksan gegen Petrus van der Let

(Rechtssache C-277/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Handelsgericht Wien

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Martin Luksan

Beklagter: Petrus van der Let

Vorlagefragen

Sind die Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, insbesondere die Vorschriften der Art 2 Abs 2, 5 und 6 Vermiet- und Verleih-RL1, des Art 1 Abs 5 Satelliten- und Kabel-RL2 und des Art 2 Abs 1 Schutzdauer-RL3 in Verbindung mit den Art 4 Vermiet- und Verleih-RL, Art 2 Satelliten- und Kabel-RL und der Art 2 und 3 sowie Art 5 Abs 2 lit b Info-RL4 dahingehend auszulegen, dass die Verwertungsrechte der Vervielfältigung, der Sendung über Satellit und der sonstigen öffentlichen Wiedergabe im Weg des öffentlichen Zugänglichmachens, jedenfalls dem Hauptregisseur eines Filmwerks oder audiovisuellen Werks oder weiteren, vom Gesetzgeber der Mitgliedstaaten bestimmten Filmurhebern kraft Gesetzes unmittelbar (originär) zustehen und nicht - unmittelbar (originär) und ausschließlich - dem Filmhersteller; stehen Gesetze der Mitgliedstaaten, welche die Verwertungsrechte kraft Gesetzes unmittelbar (originär) und ausschließlich dem Filmhersteller zuweisen, mit dem Recht der Europäischen Union in Widerspruch?

Im Fall der Bejahung der Frage zu 1.:

2a. Bleibt es dem Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten nach dem Recht der Europäischen Union auch in Bezug auf andere Rechte als das Vermiet- und Verleihrecht vorbehalten, in Bezug auf die dem Hauptregisseur eines Filmwerks oder audiovisuellen Werks oder weiteren, vom Gesetzgeber der Mitgliedstaaten bestimmten Filmurhebern zustehenden Verwertungsrechte im Sinn des Punkts 1. eine gesetzliche Vermutung zu Gunsten einer Übertragung solcher Rechte auf den Filmhersteller vorzusehen und sind - bejahenden Falls - die in Art 2 Abs 5 und 6 Vermiet- und Verleih-RL iVm mit Art 4 dieser Richtlinie enthaltenen Bedingungen einzuhalten?

2b. Ist die originäre Rechtsinhaberschaft in Bezug auf den Hauptregisseur eines Filmwerks oder audiovisuellen Werks oder weiteren, vom Gesetzgeber der Mitgliedstaaten bestimmten Filmurhebern auch auf die vom Gesetzgeber eines Mitgliedstaats gewährten Ansprüche auf angemessene Vergütung wie die sogenannte Leerkassettenvergütung nach § 42b des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bzw auf Ansprüche auf einen gerechten Ausgleich im Sinn des Art 5 Abs 2 lit b Info-RL anzuwenden?

Im Fall der Bejahung der Frage zu 2b.:

3.    Bleibt es dem Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten nach dem Recht der Europäischen Union vorbehalten, in Bezug auf die dem Hauptregisseur eines Filmwerks oder audiovisuellen Werks oder weiteren, vom Gesetzgeber der Mitgliedstaaten bestimmten Filmurhebern zustehenden Ansprüche im Sinn des Punkts 2 eine gesetzliche Vermutung zu Gunsten einer Übertragung solcher Vergütungsansprüche auf den Filmhersteller vorzusehen und sind - bejahenden Falls - die in Art 2 Abs 5 und 6 Vermiet- und Verleih-RL iVm mit Art 4 dieser Richtlinie enthaltenen Bedingungen einzuhalten?

Im Fall der Bejahung der Frage zu 3.:

4.    Steht die Regelung eines Gesetzes eines Mitgliedstaats mit den vorstehend genannten Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Einklang, wonach dem Hauptregisseur eines Filmwerks oder audiovisuellen Werks oder weiteren, vom Gesetzgeber der Mitgliedstaaten bestimmten Filmurhebern zwar ein Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Vergütungsansprüche zuerkannt wird, dieser Anspruch aber abdingbar und deshalb nicht unverzichtbar ist?

____________

1 - Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums; ABl. L 346, S. 61

2 - Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung; ABl. L 248, S. 15

3 - Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (kodifizierte Fassung); ABl. L 372, S. 12

4 - Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; ABl. L 167, S. 10