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Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret (Dänemark), eingereicht am 2. Mai 2017 – Erdem Deha Altiner, Isabel Hanna Ravn/Udlændingestyrelsen

(Rechtssache C-230/17)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Østre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Erdem Deha Altiner, Isabel Hanna Ravn

Beklagter: Udlændingestyrelsen

Vorlagefrage

Steht Art. 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit der entsprechend angewandten Freizügigkeitsrichtlinie1 dem entgegen, dass ein Mitgliedstaat einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, der die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats besitzt und der in den Mitgliedstaat zurückgekehrt ist, nachdem er sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht verweigert, wenn der Familienangehörige nicht in einer natürlichen Verlängerung zu der Rückkehr des Unionsbürgers einreist oder einen Antrag auf ein Aufenthaltsrecht stellt?

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1 Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77).