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Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret (Dänemark), eingereicht am 16. April 2014 – Skatteministeriet/DSV Road A/S

(Rechtssache C-187/14)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Østre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skatteministeriet

Beklagte: DSV Road A/S

Vorlagefragen

Ist Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex1 dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung gegeben ist, wenn dem zugrunde liegt, dass a) die 2007 bzw. 2008 erfolgten jeweils zwei Versendungen dieselben Waren betrafen, oder aber, dass b) nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um dieselben Waren handelte?

Ist Art. 204 des Zollkodex2 dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine Zollschuld entsteht, wenn dem zugrunde liegt, dass a) die 2007 bzw. 2008 erfolgten jeweils zwei Versendungen dieselben Waren betrafen, oder aber, dass b) nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um dieselben Waren handelte?

Ist Art. 859 der Durchführungsvorschriften3 dahin auszulegen, dass unter den im Ausgangsverfahrens gegebenen Umständen eine Verfehlung vorliegt, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt hat, wenn dem zugrunde liegt, dass a) die 2007 bzw. 2008 erfolgten jeweils zwei Versendungen dieselben Waren betrafen, oder aber, dass b) nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um dieselben Waren handelte?

Kann ein Einfuhrmitgliedstaat dem vom Mitgliedstaat bezeichneten Steuerpflichtigen den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nach Art. 168 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie4 verwehren, wenn die Einfuhrumsatzsteuer von einem Beförderer der betreffenden Waren erhoben wird, der nicht deren Einführer oder Eigentümer ist, sondern sie lediglich befördert und die Zollabfertigung ihres Versands im Rahmen der Ausübung seiner mehrwertsteuerpflichtigen Beförderungstätigkeit vorgenommen hat?

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1 Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1).

2 Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1).

3 Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1).

4 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).