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Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2010 - Systran und Systran Luxembourg/Kommission

(Rechtssache T-19/07)1

(Außervertragliche Haftung - Ausschreibung für die Durchführung eines Vorhabens der Wartung/Pflege und linguistischen Verbesserung des maschinellen Übersetzungssystems der Kommission - Quellcodes eines auf dem Markt befindlichen Computerprogramms - Verstoß gegen das Urheberrecht - Unberechtigte Weitergabe von Know-how - Schadensersatzklage - Außervertraglicher Rechtsstreit - Zulässigkeit - Tatsächlicher und sicherer Schaden - Kausalzusammenhang - Pauschale Bewertung der Schadenshöhe)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Systran SA (Paris, Frankreich) und Systran Luxembourg SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-P. Spitzer und E. De Boissieu)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Montaguti und F. Benyon, dann E. Traversa und E. Montaguti im Beistand der Rechtsanwälte A. Berenboom und M. Isgour)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägerinnen durch Rechtsverstöße im Anschluss an eine Ausschreibung der Kommission für die Wartung/Pflege und linguistische Verbesserung ihres maschinellen Übersetzungssystems entstanden sein soll

Tenor

Die Europäische Kommission wird verurteilt, an die Systran SA einen Pauschalbetrag von 12 001 000 Euro als Schadensersatz zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 69 vom 24.3.2007.