Language of document : ECLI:EU:C:2011:328

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

19. Mai 2011(*)

„Streithilfe“

In der Rechtssache C‑556/10

betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV, eingereicht am 26. November 2010,

Europäische Kommission, vertreten durch G. Braun und H. Støvlbæk als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Klägerin,

gegen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch T. Henze und J. Möller als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt R. Van der Hout, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagte,

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts N. Jääskinen

folgenden

Beschluss

1        Die Tschechische Republik, vertreten durch M. Smolek als Bevollmächtigten, hat mit am 10. Februar 2011 (E‑Mail vom 9. Februar) bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenem Schriftsatz beantragt, in der Rechtssache C‑556/10 als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Bundesrepublik Deutschland zugelassen zu werden.

2        Die Italienische Republik, vertreten durch G. Palmieri als Bevollmächtigte, hat mit am 10. März 2011 (Fax vom 3. März) bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenem Schriftsatz beantragt, in der Rechtssache C‑556/10 als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Bundesrepublik Deutschland zugelassen zu werden.

3        Die Anträge auf Zulassung als Streithelfer sind gemäß Art. 40 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union gestellt worden und entsprechen Art. 93 § 1 der Verfahrensordnung.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

1.      Die Tschechische Republik und die Italienische Republik werden in der Rechtssache C‑556/10 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

2.      Den Streithelfern wird eine Frist zur schriftlichen Begründung ihrer Anträge gesetzt.

3.      Den Streithelfern werden durch den Kanzler abschriftlich sämtliche Verfahrensunterlagen übermittelt.

4.      Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Luxemburg, den 19. Mai 2011

Der Kanzler

 

       Der Präsident

A. Calot Escobar

 

       V. Skouris


* Verfahrenssprache: Deutsch.