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Klage, eingereicht am 12. Juli 2017 – Europäische Kommission/Französische Republik

(Rechtssache C-420/17)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet und C. Hermes)

Beklagte: Französische Republik

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 der Richtlinie 2009/147/EG des Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der Vogelarten verstoßen hat, dass sie nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer allgemeinen Regelung zum Schutz des Ortolans im Departement Landes erlassen hat,

der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach Ansicht der Kommission hat Frankreich die erforderlichen kohärenten und koordinierten Schutzmaßnahmen zur Schaffung einer Regelung zum Schutz des Ortolans nie erlassen und somit gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2009/147/EG1 verstoßen.

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1     ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7.