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Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 13. April 2017 - Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte gegen ING-DiBa Direktbank Austria Niederlassung der ING-DiBa AG

(Rechtssache C-191/17)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

Beklagte: ING-DiBa Direktbank Austria Niederlassung der ING-DiBa AG

Vorlagefrage

Ist Art. 4 Nr. 14 der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdienste-Richtlinie)1 dahin auszulegen, dass auch ein Online-Sparkonto, auf das der jeweilige Kunde (mit täglicher Fälligkeit und ohne besondere Mitwirkung der Bank) im Wege des Telebanking Einzahlungen auf ein auf ihn lautendes und Abhebungen von einem auf ihn lautenden Referenzkonto (ein Girokonto in Österreich) durchführen kann, unter den Begriff des „Zahlungskontos“ (Art. 4 Nr. 14) zu subsumieren ist und daher vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst wird?

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1 Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG, ABl. L 319, S. 1.