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Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 26. Juni 2017 – Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie, K, B, andere Parteien: H.Y., Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

(Rechtssache C-380/17)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie, K, B

Andere Parteien: H. Y., Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

Vorlagefragen

Ist der Gerichtshof unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. 2003, L 152, S. 12) und des Urteils Nolan (ECLI:EU:C:2012:638) zuständig, um Vorlagefragen des niederländischen Gerichts zur Auslegung von Bestimmungen dieser Richtlinie in einem Rechtsstreit zu beantworten, der das Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen eines subsidiär Schutzberechtigten betrifft, wenn diese Richtlinie im niederländischen Recht für auf subsidiär Schutzberechtigte unmittelbar und unbedingt anwendbar erklärt worden ist?

Steht das System der Richtlinie 2003/86/EG einer nationalen Vorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, wonach ein Antrag auf Berücksichtigung für eine Familienzusammenführung gemäß den günstigeren Bestimmungen des Kapitels V allein deshalb abgelehnt werden kann, weil er nicht innerhalb der in Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 genannten Frist gestellt wurde?

Ist es für die Beantwortung dieser Frage erheblich, dass im Fall einer Überschreitung der vorgenannten Frist ein Antrag auf Familienzusammenführung – unabhängig davon, ob nach einer Ablehnung oder nicht – gestellt werden kann, bei dem geprüft wird, ob die in Art. 7 der Richtlinie 2003/86/EG aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind, und die in Art. 5 Abs. 5 und Art. 17 genannten Interessen und Umstände berücksichtigt werden?

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