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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. April 2012 – Oprea/Kommission

(Rechtssache F-108/11)1

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Nichtzulassung zum Auswahlverfahren – Vorgerichtliches Verfahren – Nicht ordnungsgemäßer Ablauf – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Valentin Oprea (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Fratini und Rechtsanwalt F. Filpo)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/198/10, den Kläger wegen fehlender Berufserfahrung nicht zu diesem Auswahlverfahren zuzulassen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Oprea trägt sämtliche Kosten.

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1 ABl. C 25 vom 28.1.12, S. 69.