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Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2012 - Microsoft/Kommission

(Rechtssache T-167/08)

(Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Betriebssysteme für Client-PCs - Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver - Weigerung des marktbeherrschenden Unternehmens, Interoperabilitätsinformationen zu liefern und ihre Nutzung zu gestatten - Erfüllung der Verpflichtungen aus einer Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird und verhaltensorientierte Abhilfemaßnahmen auferlegt werden - Zwangsgeld)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Microsoft Corp. (Redmond, Washington, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt J.-F. Bellis und I. Forrester, QC)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Christoforou, V. Di Bucci, F. Castillo de la Torre und N. Khan)

Streithelferinnen zur Unterstützung der Klägerin: The Computing Technology Industry Association, Inc. (Oakbrook Terrace, Illinois, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. van Gerven und T. Franchoo) und Association for Competitive Technology, Inc. (Washington, DC, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. Went und H. Pearson, Solicitors, dann H. Mercer, QC)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Free Software Foundation Europe e.V. (Hamburg, Deutschland) und Samba Team (New York, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Piana und T. Ballarino), Software & Information Industry Association (Washington, DC) (Prozessbevollmächtigte: T. Vinje und D. Dakanalis, Solicitors, sowie Rechtsanwalt A. Tomtsis), European Committee for Interoperable Systems (ECIS) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: T. Vinje, Solicitor, sowie Rechtsanwälte M. Dolmans, N. Dodoo und A. Ferti), International Business Machines Corp. (Armonk, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Dolmans und T. Graf), durch Red Hat Inc. (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C.-D. Ehlermann und S. Völcker sowie C. O'Daly, Solicitor) und Oracle Corp. (Redwood Shores, Kalifornien, Vereinigte Staaten), Prozessbevollmächtigte: T. Vinje, Solicitor, und Rechtsanwalt D. Paemen)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 764 endg. der Kommission vom 27. Februar 2008 zur Festsetzung der endgültigen Höhe des mit der Entscheidung K(2005) 4420 endg. gegen die Microsoft Corp. verhängten Zwangsgelds (Sache COMP/C-3/37.792 - Microsoft) sowie, hilfsweise, Aufhebung oder Herabsetzung des Zwangsgelds

Tenor

Die Höhe des Zwangsgelds, das in Art. 1 der Entscheidung K(2008) 764 endg. der Kommission vom 27. Februar 2008 zur Festsetzung der endgültigen Höhe des mit der Entscheidung K(2005) 4420 endg. gegen die Microsoft Corporation verhängten Zwangsgelds (Sache COMP/C 3/37.792 - Microsoft) gegen die Microsoft Corp. verhängt worden ist, wird auf 860 Mio. Euro festgesetzt.

Microsoft trägt ihre eigenen Kosten, 95 % der Kosten der Europäischen Kommission mit Ausnahme der Kosten, die der Kommission im Zusammenhang mit der Streithilfe von The Computing Technology Industry Association, Inc. und der Association for Competitive Technology, Inc. entstanden sind, sowie 80 % der Kosten der Free Software Foundation Europe e.V., von Samba Team, der Software & Information Industry Association, des European Committee for Interoperable Systems, der International Business Machines Corp., der Red Hat Inc. und der Oracle Corp.

Die Kommission trägt 5 % ihrer eigenen Kosten mit Ausnahme der Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Streithilfe von The Computing Technology Industry Association, Inc. und der Association for Competitive Technology, Inc. entstanden sind.

The Computing Technology Industry Association und die Association for Competitive Technology tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Streithilfe der Kommission entstanden sind.

Die Free Software Foundation Europe und Samba Team, die Software & Information Industry Association, das European Committee for Interoperable Systems, International Business Machines, Red Hat und Oracle tragen 20 % ihrer eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 171 vom 5.7.2008.