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Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Östre Landsret vom 3. August 2004 in dem Rechtsstreit Hans Markus Kofoed gegen Skatteministeriet

(Rechtssache C-321/05)

(Verfahrenssprache: Dänisch)

Das Østre Landsret (Dänemark) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 3. August 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 23. August 2005, in dem Rechtsstreit Hans Markus Kofoed gegen Skatteministeriet um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Ist Artikel 2 Buchstabe d der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, dahin auszulegen, dass kein Austausch von Anteilen im Sinne der Fusionsbesteuerungsrichtlinie vorliegt, wenn die am Austausch der Anteile Beteiligten gleichzeitig mit der Vereinbarung über diesen Austausch, ohne sich rechtlich zu verpflichten, ihre gemeinsame Absicht zu erkennen geben, in der auf den Austausch folgenden ersten Hauptversammlung der erwerbenden Gesellschaft für die Ausschüttung eines Gewinns zu stimmen, der 10 % des Nominalwerts der beim Austausch der Anteile übergebenen Wertpapiere übersteigt, und wenn dieser Gewinn auch tatsächlich ausgeschüttet wird?

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