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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação de Lisboa (Portugal), eingereicht am 3. Januar 2012 - Ordem dos Técnicos Oficiais de Contas/Autoridade da Concorrência

(Rechtssache C-1/12)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal da Relação de Lisboa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Ordem dos Técnicos Oficiais de Contas

Rechtsmittelgegnerin: Autoridade da Concorrência

Vorlagefragen

Ist eine Einrichtung wie die Ordem dos Técnicos Oficiais de Contas (OTOC) als Ganzes für die Zwecke der Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften (auf dem Fortbildungsmarkt) als Unternehmensvereinigung anzusehen? Wenn ja, ist der jetzige Art. 101 Abs. 2 AEUV dahin auszulegen, dass diese Vorschriften auch für eine Einrichtung gelten, die wie die OTOC in Umsetzung gesetzlicher Anforderungen an die obligatorische Fortbildung der geprüften Buchhalter zwingende und allgemeingültige Regeln erlässt, um den Bürgern eine vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige Leistung zu garantieren?

Kann, wenn eine Einrichtung wie die OTOC gesetzlich verpflichtet ist, ein System der obligatorischen Fortbildung für ihre Mitglieder durchzuführen, der jetzige Art. 101 AEUV dahin ausgelegt werden, dass er die Errichtung eines gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungssystems durch die OTOC und den seine Einzelheiten regelnden Erlass - soweit damit lediglich das gesetzliche Gebot strikt umgesetzt wird - in Frage zu stellen vermag? Oder fällt diese Materie im Gegenteil aus dem Anwendungsbereich von Art. 101 AEUV heraus und ist nach den jetzigen Art. 56 ff. AEUV zu beurteilen?

Stehen im Hinblick darauf, dass es im Urteil Wouters ebenso wie in vergleichbaren Urteilen um eine Regulierung ging, die sich auf die wirtschaftliche Tätigkeit der der fraglichen berufsständischen Vertretung angeschlossenen Berufsangehörigen auswirkte, die jetzigen Art. 101 und 102 AEUV einer Regulierung im Bereich der Fortbildung der geprüften Buchhalter entgegen, die keine unmittelbare Auswirkung auf die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Berufsangehörigen hat?

Kann im Licht des Rechts der Union auf dem Gebiet des Wettbewerbs (auf dem Fortbildungsmarkt) eine berufsständische Vertretung für die Ausübung dieses Berufs eine bestimmte Fortbildung verlangen, die nur von ihr erteilt wird?

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1 - C-309/99, Urteil vom 19. Februar 2002, Slg. 2002, I-1577.