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Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāts (Lettland), eingereicht am 1. Juni 2012 - Vitālijs Drozdovs, vertreten durch Valentīna Balakireva/AAS "Baltikums"

(Rechtssache C-277/12)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākās tiesas Senāts

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Vitālijs Drozdovs

Beklagte: AAS Baltikums

Vorlagefragen

1.    Ist der Ersatz des immateriellen Schadens von dem in Art. 3 der Ersten Richtlinie 72/166/EWG2 des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und dem in den Art. 1 und 2 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgesehenen Mindestbetrag für Personenschäden umfasst?

2.    Sollte die erste Frage bejaht werden: Sind Art. 3 der Ersten Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und die Art. 1 und 2 der Zweiten Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, durch die die in diesem Staat bestehende Haftung - der Höchstbetrag für die Entschädigung für immaterielle Schäden - beschränkt wird, indem eine Grenze eingeführt wird, die substantiell unter der in den Richtlinien und dem nationalen Recht vorgesehenen Haftungsgrenze liegt?

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1 - ABl. L 103, S. 1.

2 - ABl. L 8, S. 17.