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Vorabentscheidungsersuchen der Corte dei Conti (Italien), eingereicht am 12. Oktober 2016 – Istituto Nazionale della Previdenza Sociale/Francesco Faggiano

(Rechtssache C-524/16)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte dei Conti

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: Istituto Nazionale della Previdenza Sociale

Berufungsbeklagter: Francesco Faggiano

Vorlagefragen

Ist die in der Verordnung (EWG) Nr. 1408/1971 des Rates vom 14. Juni 19711 und in der Verordnung (EG) Nr. 1606/1998 des Rates vom 29. Juni 19982 enthaltene Gemeinschaftsregelung dahin auszulegen, dass sie die Stellung eines Antrags auf Zusammenrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, die an verschiedene Rentenversicherungssysteme, und zwar im Herkunftsmitgliedstaat und in einem anderen Land der Europäischen Union, entrichtet wurden, durch eine Person ausschließt, die bereits einen Rentenanspruch hat?

Steht Art. 49 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii der Verordnung Nr. 1408/1971 einer nationalen Bestimmung wie der italienischen in Art. 71 des Gesetzes Nr. 388 vom 23. Dezember 2000 enthaltenen entgegen, wonach der Antrag auf Zusammenrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, die an verschiedene Rentenversicherungssysteme, und zwar im Herkunftsmitgliedstaat und in einem anderen Land der Europäischen Union, entrichtet wurden, nur von denjenigen gestellt werden kann, die noch in keinem Rentenversicherungssystem einen Rentenanspruch erworben haben?

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1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. 1971, L 149, S. 2).

2 Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zwecks Einbeziehung der Sondersysteme für Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (ABl. 1998, L 209, S. 1).