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Vorabentscheidungsersuchen der Cour de Cassation (Frankreich), eingereicht am 29. März 2018 – GRDF SA / Eni Gas & Power France SA, Direct énergie, Commission de régulation de l’énergie, Procureur général près la Cour d'appel de Paris

(Rechtssache C-236/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de Cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: GRDF SA

Kassationsbeschwerdegegner: Eni Gas & Power France SA, Direct énergie, Commission de régulation de l’énergie, Procureur général près la Cour d’appel de Paris

Vorlagefrage

Sind die Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 und insbesondere ihr Art. 41 Abs. 11 dahin auszulegen, dass eine Regulierungsbehörde, wenn sie einen Rechtsstreit entscheidet, die Befugnis haben muss, eine Entscheidung zu erlassen, die für den gesamten Zeitraum gilt, auf den sich der Rechtsstreit, in dem sie angerufen worden ist, erstreckt, ohne dass es auf den Zeitpunkt seiner Entstehung zwischen den Parteien ankommt, und die Regulierungsbehörde dabei insbesondere aufgrund des Umstands, dass ein Vertrag nicht im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie steht, eine Entscheidung erlassen muss, deren Wirkungen sich auf die gesamte Vertragsdauer erstrecken?

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