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Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 19. Februar 2018 – SM/Entry Clearance Officer, UK Visa Section

(Rechtssache C-129/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court of the United Kingdom

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: SM

Rechtsmittelgegner: Entry Clearance Officer, UK Visa Section

Streithelfer: Coram Children’s Legal Centre (CCLC) und Centre for Advice on Individual Rights in Europe (AIRE)

Vorlagefragen

Ist ein Kind, für das Unionsbürgern nach der „Kefalah“ oder einer vergleichbaren Regelung des Rechts seines Herkunftslandes dauerhaft die gesetzliche Vormundschaft übertragen worden ist, als „Verwandter in gerader absteigender Linie“ im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/381 anzusehen?

Können andere Vorschriften der Richtlinie, insbesondere Art. 27 und Art. 35, dahin ausgelegt werden, dass solchen Kindern die Einreise zu verweigern ist, wenn sie Opfer von Ausbeutung, Missbrauch oder Menschenhandel geworden sind oder werden könnten?

Ist ein Mitgliedstaat berechtigt, vor der Anerkennung eines mit dem EWR-Staatsangehörigen nicht blutsverwandten Kindes als Verwandter in gerader absteigender Linie gemäß Art. 2 Nr. 2 Buchst. c zu ermitteln, ob in dem Verfahren zur Übertragung der Vormundschaft oder des Sorgerechts auf den EWR-Staatsangehörigen das Kindeswohl hinreichend berücksichtigt wurde?

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1     Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. 2004, L 158, S. 77).