Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administrativo e Fiscal de Coimbra (Portugal), eingereicht am 16. November 2017 – Luís Manuel dos Santos/Fazenda Pública
(Rechtssache C-640/17)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Administrativo e Fiscal de Coimbra
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Luís Manuel dos Santos
Beklagte: Fazenda Pública
Vorlagefrage
Steht der in Art. 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegte Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift entgegen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b CIUC1 ), wenn diese dahin ausgelegt wird, dass bei der einheitlichen Verkehrssteuer das Datum der ersten Zulassung nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, und nur das Datum der Zulassung in Portugal von Belang ist, sofern diese Auslegung zu einer höheren Besteuerung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen führt?
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1 Código do Imposto Único de Circulação.