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Klage, eingereicht am 13. April 2018 – Europäische Kommission/Irland

(Rechtssache C-261/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Noll-Ehlers und J. Tomkin)

Beklagter: Irland

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 AEUV verstoßen hat, dass es nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus Nr. 1 zweiter Gedankenstrich des Tenors des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-215/061 , Kommission/Irland, ergeben;

Irland zu verurteilen, an die Kommission einen Pauschalbetrag von 1 343,20 Euro, multipliziert mit der Zahl der Tage zwischen dem Urteil in der Rechtssache C-215/06 und, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt, entweder der Durchführung dieses Urteils durch Irland oder dem Urteil in der vorliegenden Rechtssache zu zahlen, mindestens jedoch einen Pauschalbetrag von 1 685 000 Euro;

Irland zu verurteilen, an die Kommission ein Zwangsgeld von 12 264 Euro für jeden Tag ab dem Urteil in der vorliegenden Rechtssache bis zur Durchführung des Urteils in der Rechtssache C-215/06 durch Irland zu zahlen;

Irland die Kosten dieser Klage aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Irland sei gemäß Art. 260 Abs. 1 AEUV verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-215/06 durchzuführen. Da Irland die zur Durchführung von Nr. 1 zweiter Gedankenstrich des Tenors dieses Urteils erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen habe, habe sich die Kommission entschieden, die Angelegenheit dem Gerichtshof vorzulegen.

Die Kommission beantragt, Irland zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 1 343,20 Euro pro Tag und eines Zwangsgelds von 12 264 Euro pro Tag zu verurteilen. Die Höhe des Pauschalbetrags und des Zwangsgelds sei unter Berücksichtigung von Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der abschreckenden Wirkung auf der Grundlage der finanziellen Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaats berechnet worden.

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1 Urteil vom 3. Juli 2008, Kommission/Irland, C-215/16, EU:C:2008:380.