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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 9. März 2018 – Fusignano Due Srl/Ministero dello Sviluppo Economico

(Rechtssache C-287/18)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Fusignano Due Srl

Berufungsbeklagter: Ministero dello Sviluppo Economico

Vorlagefrage

Ist Art. 3 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2009/28/EG1 – auch im Licht des allgemeinen Grundsatzes des Vertrauensschutzes und des durch die Richtlinie geschaffenen allgemeinen Regelungsrahmens zur Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen – dahin auszulegen, dass er die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die es der italienischen Regierung gestatten, mit aufeinanderfolgenden Durchführungsdekreten die zuvor festgelegten Fördertarife zu kürzen oder sogar zu streichen, mit dem Unionsrecht ausschließt?

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1     Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. 2009, L 140, S.16).