Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif (Luxemburg), eingereicht am 22. Juni 2018 – Nicolas Aubriet/Ministre de l'Enseignement supérieur et de la Recherche

(Rechtssache C-410/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal administratif

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Nicolas Aubriet

Beklagter: Ministre de l'Enseignement supérieur et de la Recherche

Vorlagefrage

Ist die Voraussetzung, die durch Art. 3 Nr. 5 Buchst. b der loi modifiée du 24 juillet 2014 concernant l’aide financière de l’État pour études supérieures (Gesetz vom 24. Juli 2014 über die staatliche Studienbeihilfe in geänderter Fassung) für Studierende ohne Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg unter Nichtberücksichtigung jedes anderen Anknüpfungskriteriums aufgestellt wurde, nämlich Kinder von Arbeitnehmern zu sein, die mindestens fünf Jahre lang innerhalb eines siebenjährigen Referenzzeitraums zum Zeitpunkt der Beantragung der Beihilfe in Luxemburg beschäftigt waren oder dort ihre Tätigkeit ausgeübt haben, erforderlich, um das vom luxemburgischen Gesetzgeber verfolgte Ziel, nämlich das Bestreben nach Erhöhung des Anteils der Hochschulabsolventen, zu erreichen?

____________