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Vorabentscheidungsersuchen des Vilniaus miesto apylinkės teismas (Litauen), eingereicht am 23. Juli 2014 – ERGO Insurance SE, vertreten durch ihre Niederlassung in Litauen ERGO Insurance SE/If P&C Insurance AS, vertreten durch ihre Niederlassung If P&C Insurance AS

(Rechtssache C-359/14)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Vilniaus miesto apylinkės teismas

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: ERGO Insurance SE, vertreten durch ihre Niederlassung in Litauen ERGO Insurance SE

Beklagte: If P&C Insurance AS, vertreten durch ihre Niederlassung If P&C Insurance AS

Vorlagefragen

Ist Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. [Juni] 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)1 , wonach in dem Fall, dass „das anzuwendende Recht nicht nach Absatz 1 oder 2 bestimmt werden“ kann, „der Vertrag dem Recht des Staates [unterliegt], zu dem er die engste Verbindung aufweist“, dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles deutsches Recht anzuwenden ist?

Bei Verneinung der ersten Frage: Ist Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II)2 dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles das auf die Streitigkeit zwischen dem Versicherer der Zugmaschine und dem Versicherer des Anhängers anzuwendende Recht nach dem Recht des Staates zu bestimmen ist, in dem der durch den Verkehrsunfall entstandene Schaden eingetreten ist?

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1 ABl. L 177, S. 6.

2 ABl. L 199, S. 40.