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Urteil des Gerichts vom 29. November 2012 - Thesing und Bloomberg Finance/EZB

(Rechtssache T-590/10)

(Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente betreffend den öffentlichen Schuldenstand und das öffentliche Defizit eines Mitgliedstaats -Verweigerung des Zugangs - Ausnahme in Bezug auf die Wirtschaftspolitik der Union oder eines Mitgliedstaats - Teilweise Verweigerung des Zugangs)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Gabi Thesing (London, Vereinigtes Königreich) und Bloomberg Finance LP (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: M. Stephens, R. Lands, Solicitors, und T. Pitt-Payne, QC)

Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Sáinz de Vieuña Barroso, M. López Torres und S. Lambrinoc, dann M. López Torres und S. Lambrinoc)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Frau Thesing mit Schreiben des Präsidenten der EZB vom 21. Oktober 2010 übermittelten Entscheidung des Direktoriums der EZB, mit der ein Antrag von Frau Thesing auf Zugang zu zwei Dokumenten betreffend das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand der Hellenischen Republik abgelehnt wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Gabi Thesing und die Bloomberg Finance LP tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB).

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1 - ABl. C 72 vom 5.3.2011.