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Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Nacional (Spanien), eingereicht am 2. Juni 2014 – Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (CC.OO.)/Tyco Integrated Security S.L. und Tyco Integrated Fire & Security Corporation Servicios S.A.

(Rechtssache C-266/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Audiencia Nacional

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (CC.OO.)

Beklagte: Tyco Integrated Security S.L. und Tyco Integrated Fire & Security Corporation Servicios S.A.

Vorlagefrage

Ist Art. 2 der Richtlinie 2003/88/EG1 dahin auszulegen, dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer, der keiner festen Betriebsstätte zugewiesen ist, sondern unter den Bedingungen des Ausgangsverfahrens, die in der Begründung dieses Ersuchens dargestellt sind, (nach einer am Vortag vom Unternehmen festgelegten Route oder Liste) jeden Tag von seiner Wohnung zum Betrieb eines täglich anderen Kunden des Unternehmens fahren und vom Betrieb eines wiederum anderen Kunden zu seiner Wohnung zurückkehren muss, wobei die Kunden immer in einem mehr oder weniger großen Gebiet angesiedelt sind, für die Fahrt zu Beginn und am Ende des Arbeitstags aufwendet, als „Arbeitszeit“ im Sinne der Definition dieses Begriffs in dem zitierten Artikel der Richtlinie oder vielmehr als „Ruhezeit“ zu betrachten ist?

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1 Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299, S. 9).