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Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 19. Februar 2018 - Vanessa Gambietz gegen Erika Ziegler

(Rechtssache C-131/18)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Revisionsklägerin: Vanessa Gambietz

Revisionsbeklagte: Erika Ziegler

Vorlagefrage

Ist Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr1 dahin auszulegen, dass der in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannte Pauschalbetrag von 40 Euro auf externe Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist, die infolge des Zahlungsverzugs des Schuldners durch die vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden und daher nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu ersetzen sind?

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1 ABl. 2011, L 48, S. 1.